NABU Dietzenbach gibt Tipps zum Heckenschnitt

Dietzenbach - Sie wollen ihren Garten sauber und ordentlich haben. Sie greifen zur Heckenschere. Sie hat's nötig denken Sie.

 

Aber: kennen Sie die Bewohner Ihrer Hecke? Bevor Sie loslegen: Inspizieren Sie auf jeden Fall Ihre Hecke nach belegten Nestern.

 

Wir bitten Sie, sich mit dem Hecken- und Strauchschnitt noch zu gedulden. Derzeit brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. Sie können durch Schnittmaßnahmen so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. Frühestens nach dem „Johannistag“ am 24. Juni sollte geschnitten werden.

 

Das warme Wetter veranlasst viele Freibrüter wie Amsel, Singdrossel oder Buch- und Grünfinken sogar zu einer zweiten Brut. Wer seine Hecken oder Sträucher vor dem 24. Juni schneidet, riskiert den Nachwuchs der fröhlichen Sängerschar, auch finden Beutegreifer die Gelege viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.

 

Wer erst im Juli oder später schneide, spare auch erhebliche Arbeit. Die Pflanzen befänden sich derzeit im zweiten Wachstumsschub des Jahres. Wer zu früh die Heckenschere auspackt müsse sie deshalb noch ein zusätzliches Mal einsetzen. Achtung, auch im Juli findet man noch frische Dritt- oder Ersatzgelege. Wenn Sie ein Vogelfreund sind, immer vorher inspizieren.

 

Zu Ihrer Information: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nicht gefällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ausnahme: Stehen diese Gewächse in Haus- oder Kleingärten, dann dürfen Sie schonende Form- und Pflegeschnitte ausführen um den Zuwachs der Gewächse zu reduzieren. Pflegeschnitt der Obstgehölze ist erlaubt. Aber auch hier gilt: Es ist verboten Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören (§ 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Finden Sie einen belegten Nistplatz, dann müssen Sie warten.

 

Was Bäume betrifft, gilt zusätzlich die jeweilige Baumsatzung der Kommune. Dietzenbach hat leider bis jetzt noch keine.